Gestern kam der Referentenentwurf eines "Zweiten Jahressteuergesetzes 2024" - eine Woche Stellungnahmefrist für rund 100 Seiten und die Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ist wieder enthalten.
Für dieses Vorgehen kann man mittlerweile kein Verständnis mehr haben - erst wurde im Wachstumschancengesetz auf die Anzeigepflicht verzichtet und dies den Unternehmen als Erfolg verkauft. Dann wurde am Freitag die Wachstumsinitiative des BMF veröffentlicht, mit dem der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und "unnötige Bürokratie abgebaut werden soll".
Die Einführung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen schafft neue Bürokratie für die Wirtschaft! Die Bundesregierung sollte den Mut haben, auf solche unnötigen Maßnahmen zu verzichten, auch wenn sie im Koalitionsvertrag stehen.
Positiv ist der bereits enthaltene Abbau der kalten Progression für die Jahre 2025/2026, die notwendige Anpassung von Kindergeld/Grundfreibetragen und die Abschaffung der Steuerklassen III/V ab 2030. Damit werden die Lohnsteuerlasten innerhalb von Partnerschaften gerechter verteilt und Anreize vor allem für Frauen geschaffen, ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Denn immer noch sind es meist die Frauen, die weniger verdienen und auch geringere Rentenansprüche haben.