Corona: Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen
geschrieben am12. August 2024
Die WPK erinnert an den Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen am 30.9.2024.
Hintergrund: Erneut hat sich die WPK zusammen mit anderen berufsständischen Vertretern mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Stand der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ausgetauscht.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
- Noch immer fehlt rund ein Drittel der Schlussabrechnungen. Das BMWK appelliert daher nochmals an alle Beteiligten, die Frist einzuhalten.
- Die Frist läuft am 30. September 2024 ab und wird nicht erneut verlängert.
- Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern.
- Zu der Verständigung auf die letztmalige Fristverlängerung siehe „Neu auf WPK.de“ v. 14.3.2024.