Direkt zum Inhalt
Menu

Corona: Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen

geschrieben am12. August 2024

Die WPK erinnert an den Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen am 30.9.2024.

Hintergrund: Erneut hat sich die WPK zusammen mit anderen berufsständischen Vertretern mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Stand der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ausgetauscht.

Hierzu führt die WPK weiter aus: