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Sozialversicherungsrechengrößen 2024 (BMAS)

geschrieben am20. November 2023

Das Kabinett hat am 11.10.2023 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen.
Hintergrund: Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) führt hierzu aus: