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Nichtbeanstandungsregelung für Kassen ohne TSE

geschrieben am20. November 2023

Das BMF gibt eine Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2023 bekannt (BMF, Schreiben v. 13.10.2023 - IV D 2 - S 0319/20/10002 :010).
Für die Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern i. S. des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. mit § 1 Absatz 2 KassenSichV, die nicht unter § 9 KassenSichV fallen, ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung gilt Folgendes: