Direkt zum Inhalt
Menu

Corona-Infektion als Arbeitsunfall

geschrieben am24. April 2023

Das Sozialgericht Speyer hat entschieden, dass eine Corona-Infektion zwar grundsätzlich einen Arbeitsunfall darstellen kann. Im Streitfall fehlte aber die haftungsbegründende Unfallkausalität. Es war nicht aufklärbar, ob sich der Angestellte bei der beruflichen Tätigkeit oder im privaten Bereich mit dem Covid-19-Virus angesteckt hat (SG Speyer, Urteil v. 7.2.2023 - S 12 U 188/21, nicht rechtskräftig).