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Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2023

geschrieben am25. Juli 2022

Das BMF hat den Entwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns (Lohnsteuer-Richtlinien - LStR) 2023 veröffentlicht.
Im Hinblick auf die in den zurückliegenden Jahren stetig gewachsene Bedeutung von BMF- Schreiben enthält die Neufassung der Lohnsteuer-Richtlinien kaum echte Neuregelungen. Das BMF hat davon abgesehen, den Inhalt neuerer BMF-Schreiben in die Richtlinien zu übernehmen.
Allerdings wurden diese teilweise an zwischenzeitlich ergangene BMF-Schreiben angepasst. Dies gilt insbesondere für die Richtlinien R 8.1 (Bewertung der Sachbezüge) und R 8.2 (Belegschaftsrabatte). Darüber hinaus beinhaltet die Neufassung zahlreiche redaktionelle wie sprachliche Änderungen. Ziel der Überarbeitung ist es auch, dass die Rechtsanwendung erleichtert wird.
Hinweis
Das Vorhaben soll nach Kabinettbefassung und finaler Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit die Änderungen ab dem 1.1.2023 Anwendung finden können.